Homepage 'Sexuelle (Un)Freiheit'

Umgang mit Geilern, Unzüchtlern, Hurern und EhebrecherInnen

Richtlinien Jesu zum Schutz der Gesellschaft; angemessene Heilungs- oder Strafmaßnahmen


Inhaltsübersicht:


Todeswürdige sexuelle Praktiken und Strafdelikte

Moses gebot in folgenden Fällen von sex. Verfehlungen die Todesstrafe (Ausrottung aus dem Volk) durch Steinigung oder Feuer:

  • Für a Ehebruch, b Beischlaf mit der Stiefmutter, c Beischlaf mit der Schwiegertochter, d Homosexualität, e Beischlaf mit Mutter und Tochter; f Sex mit einem Tier; 8 Beischlaf mit der Halbschwester; h Beischlaf während der Regel der Frau, i Beischlaf mit der Tante bzw. mit dem Onkel. (a 3. Mos..20,10; b 20,11; c 20,12; d 20,13; e 20,14; f 20,15 f.; g 20,16; h 20,18; i 20,19 f)

    Jesus äußert auch in den Neuoffenbarungen durch Jakob Lorber deutlich, welche aus Geilerei, Unzucht, Hurerei und Unkeuschheit entstammenden sexuellen Praktiken er strafbare sexuelle Praktiken bewertet und dass die Gesellschaft davor geschützt werden soll:

  • a »So aber irgendein Geiler zu anderen Befriedigungsmitteln greift außerhalb des von Mir im Schoße des Weibes gestellten Gefäßes [Anm.: dies trifft zu auf Masturbation, Analsex, Oralsex, BDSM, Sex mit männl. Kindern, Homosexualität, mit Tieren und Objekten], der wird schwerlich je zur Anschauung Meines Angesichtes gelangen"! Moses hat dafür die Steinigung angeordnet..." (a JL.Ev04.080,17)

  • "Die allerschändlichste Geilerei aber besteht in der Schändung der Knaben und in der Befleckung anderer Glieder und Teile des weiblichen Leibes, als welche von Gott dazu verordnet sind, oder gar in der Schändung der Tiere; solche Schänder sind aus aller menschlichen Gesellschaft für immer vollends auszumerzen. (jl.ev03.068,09)

In heutigem Sprachgebrauch sind damit außer den biblisch erwähnten Ehebruch und Inzucht-Verbrechen vor allem folgende Sexualsünden gemeint: Sex mit Kindern und Jugendlichen, Homosexualität, Oralsex, Analsex, Sado-Masochismus, Sex mit Toten, Tieren oder Objekten.

Diese scheinbar extrem harten Strafmaßnahmen sind nur verständlich, wenn man begreift, welche Folgen Geilerei, Unzucht, Hurerei und Ehebruch nach göttlicher und natürlicher Ordnung nach sich ziehen.

Steinigung und Feuertod soll nur bei außerordentlichen Gelegenheiten zur Abschreckung erfolgen

Hand nach rechts Jesus präzisiert die von Moses verordnete Todesstrafe aber folgendermaßen: "Moses hat für dergleichen Verbrechen die Steinigung und den Feuertod verordnet; aber es soll solches nur bei außerordentlichen Gelegenheiten, des abschreckenden Beispiels wegen, an höchst verstockten Sündern geschehen." (jl.ev03.069,07)

In allen anderen, minder schweren Fällen soll jedoch der Grundsatz der geistigen und leiblichen Hilfe statt der Bestrafung im Mittelpunkt stehen, wie Jesus am Beispiel einer verführten Ehebrecherin es vorlebte und dazu aufforderte:

a »Was immer für Sünder und Sünderinnen in euer Haus hilfesuchend kommen, so sollt ihr ihnen nimmer die Türe weisen, sondern ihnen helfen, als hätten sie nie gesündiget; und habt ihr ihnen erst geholfen, so sollt ihr dabei auch alles aufbieten, um die Sünder für die Zukunft zu bessern auf dem Wege der Liebe und der Weisheit, aber jener wahren Weisheit, die stets nur aus der Liebe hervorgeht!« (a JL.Ev02.209,07) a »Eine Ehebrecherin ist bei den Juden nach Moses wirklich eine Sünderin, die sofort gesteinigt werden soll, und zwar auf dem kürzesten Wege von jedermann, der ihr nach der Tat zuerst begegnet. Ich aber sage euch: Wer die Flüchtige aufnimmt in sein Haus und sucht sie zu retten doppelt - geistig und leiblich -, der wird dereinst von Mir mit freundlichen Augen angesehen werden, und seine Schuld wird in den flüchtigen Sand eingegraben werden, dessen Furchen der Wind verwehen soll! Wer aber einen Stein nach ihr wirft und ist selbst nicht frei von jeglicher Sünde, der wird dereinst ein schweres Gericht von Mir aus zu bestehen haben! Denn wer Mir wiederbringt, was da verloren war, der soll im Himmelreiche dereinst eines großen Lohnes wert befunden werden; wer aber da richtet, wenn auch gerecht nach dem Gesetze, der wird dereinst auch gerecht und streng nach Meinem Gesetze gerichtet werden!« (a JL.Ev02.209,08)

Einsicht und Besserung als erstrangiges Ziel

Es entspricht vielen anderen Grundsätzen aus Jesu Lehre und Handeln, dass Jesus die Umkehr von Sündern durch Einsicht, Reue, Buße, ernsthafte Besserung anstrebt, und "nur bei außerordentlichen Gelegenheiten, des abschreckenden Beispiels wegen, an höchst verstockten Sündern Höchststrafen auszuführen. Dies gilt auch für alle Sünden durch sexuelle Praktiken:

"Ich hebe aber Moses nicht auf, sondern Ich rate euch nur, so lange in der Milde in allem vorzugehen, bis nicht eine zu große Verworfenheit die äußerste Strenge fordert. (jl.ev03.069,07)

08] Seid als Richter sanft und gerecht durch die wahre Nächstenliebe, so werdet ihr dereinst auch ein zartes und sanft gerechtes Gericht finden; denn mit welchem Maße ihr einmesset, mit demselben Maße wird euch rückgemessen werden.

09] Seid ihr barmherzig, so werdet ihr auch Barmherzigkeit finden; seid ihr aber strenge und unerbittlich in euren Gerichten und Urteilen, so werdet auch ihr dereinst strenge und unerbittliche Richter finden.

10] Bedenket bei solchen Gerichten, dass des Menschen Seele und Geist sehr willig und fügig sind; aber das Fleisch ist und bleibt schwach, und es gibt da keinen, der sich der Stärke seines Fleisches rühmen könnte."

Richtern empfiehlt Jesus daher: a »Der Richter muß in solchen Fällen stets darauf in seinem Herzen bedacht sein, daß er in dem Verbrecher nur einen stark verirrten Menschen und keinen völligen Teufel vor sich hat.« (a JL.Ev03.069,03)

Nach Jesu Willen sollte also auch bei allen Sexualtätern das eigentliche Ziel die Besserung sein. Hilfesuchenden Sündern soll man helfen, als ob sie nie gesündigt hätten; danach soll man versuchen, sie durch Liebe und Weisheit auf den rechten Weg zu bringen. Wer sex. Sünder zur Umkehr und zu Gott zurückbringt, kann großen Lohn erwarten.

Bei der Strafbemessung sind mildernde Umstände, z.B. Besessenheit, zu berücksichtigen

Jesus gab Cyrenius, dem römischen Statthalter Hinweise, wie er mit Sexualstraftätern verfahren solle und welche Umstände für ein Urteil zu berücksichtigen seien:

(jl.ev03.068,10) "Es ist aber bei dem Gericht über dergleichen Verbrechen dennoch allzeit darauf zu sehen, auf welcher Bildungsstufe irgendein solcher Geiler oder eine solche Geilerin stand; ebenso ist auch darauf zu sehen, ob etwa der also geilende Mensch nicht etwa von irgendeinem solchen argen Geiste also besessen ist, der ihn zu solcher Geilerei antreibt.

Im ersten Falle soll die Gemeinde dafür sorgen, dass so ein schwach vernünftiger Mensch in eine gute Korrektion gebracht werde, in der er auch ganz wie ein verdorbenes Kind diszipliniert werden soll so lange, als bis er ein anderer Mensch geworden ist; denn hat einmal ein Mensch seines Fleisches Tiernatur besiegt, und ist sein Verstand geklärt worden, so wird er auch ein reineres Leben zu führen anfangen und wird nicht leichtlich mehr in seine alte Tiernatur zurücksinken."

Besessene Geiler sind zu verwahren und durch Fasten und Gebet in Jesu Namen von Besessenheit zu befreien

Bezüglich des Umgangs mit besessenen Sexualstraftätern empfiehlt Jesus:

(jl.ev03.068,10) Im (zweiten) Falle, als in dem der Besessenheit, ist ein solcher Geiler ebenfalls unter Schloß und Riegel zu bringen; denn solche Menschen sind wegen des großen Ärgernisses aus der freien Menschengesellschaft sogleich zu entfernen.

11] Sind sie einmal in gutem Gewahrsam, so sollen sie durch Fasten und durch über sie in Meinem Namen gehaltene Gebete geheilt werden. Sind sie aber einmal geheilt, und zeigt es sich, dass sie ihrer unreinen Besessenheit ledig geworden sind, so sind sie dann auch wieder vollends freizugeben.«

01] Sagt Cyrenius: »Herr, wären denn für den zweiten Fall, wo es noch nicht irgendeinen also geiststarken Menschen gäbe, vor dessen Wortes- und Willensmacht solche argen, das Fleisch eines Menschen besitzenden Geister sich beugeten, nicht möglicherweise auch natürliche Mittel anwendbar, wenigstens nur insoweit, dass so ein Mensch dann durch die Wort- und Willensmacht eines geistig noch nicht so starken Menschen von seinem Übel befreit werden könnte?«

(jl.ev03.069,02) Sage Ich: »Das erste Naturmittel aus dem Gebiete der Natur ist das Fasten. Man gebe so einem Menschen des Tages nur einmal ein nahe ein halbes Pfund wiegendes Stück Roggenbrot und dazu nur einen Krug Wassers, inzwischen kann man ihm aber allenfalls an jedem zweiten Tage ein wenig Aloesaftes, nach Beschaffenheit der Natur des Besessenen gemengt mit ein bis zwei Tropfen Bilsensaft, geben, so wird solche Naturbeihilfe von guter Wirkung sein; aber es wird ihm solches allein dennoch nicht vollends helfen ohne Gebet und ohne Auflegung der Hände in Meinem Namen.

03] Überhaupt muß der Richter in solchen Fällen stets darauf in seinem Herzen bedacht sein, dass er in dem Verbrecher nur einen stark verirrten Menschen und keinen völligen Teufel vor sich hat.

Sichere Verwahrung/Verbannung von Triebtätern

Sofern sexuelle Triebtäter uneinsichtig sind und weiterhin ausschweifend leben und weder ungebildet noch besessen sind, sollten scharfen Strafmaßnahmen angewendet werden:

  • (jl.ev03.069,04) Ist aber ein Mensch hartnäckig in seiner Ausschweifung, ist dabei aber weder bildungslos noch besessen, so kann mit ihm schon scharf züchtigend vorgegangen werden.

    05] Bessert sich ein solcher Mensch und fängt an, mit guter Einsicht zu verabscheuen seine Sünde, dann ist er auch mit mehr Liebe zu behandeln; bessert sich aber ein solcher Mensch gar nicht und hängt sichtlich gleichweg mit Behagen an seiner Ausschweifung - die ein solch geiler Bock nie ganz verbergen kann -, so kann er, wenn er sonst irgendein Mensch von einiger Bildung ist, entweder aus der Gemeinde ganz in irgendein weites, wüstes Land hinaus gestoßen werden, allwo ihn die große Not zur Besinnung bringen wird; und wird er sich bessern, so soll es ihm auch besser ergehen - wo nicht, so wird ihn das wüste Land aufzehren.

  • Dieser Rat Jesu bestätigt eine Praxis, die schon von den Urvätern gegenüber Sexualsündern gehandhabt wurde, indem sie Sexualsünder in öde Gegenden verbannten, wo sie auch nur karge Nahrung erhielten:

    a »Die Sünder sollen nichts essen denn das Gras der Erde und der mageren Bäume bitteres Laub wie das Tier, zu dem sie sich durch die Sünde herabgewürdigt haben; und bis sie nicht für ihre Sünde werden genuggetan haben, sollen sie nichts anderes zu essen sich wagen, wenn sie das Leben erhalten wollen. Namentlich aber geht das Unzüchtler an, und vorzüglich aber jene jungen Weiber, die sich aus Wollust öfter würden beschlafen lassen; denn einer solchen Leib wird der Herr mit einer Pest erfüllen, und da soll sie hinausgestoßen werden an die äußersten Grenzen des großen Landes, da nichts als Gras und Blätter wachsen.« (a JL.HaG1.033,15)

  • Jesus hob die mosaischen Todesstrafen für Geilerei, Unzucht, Hurerei und Ehebruch nicht prinzipiell auf, zeigte aber Alternativen auf, um die Gesellschaft vor Sexualverbrechern zu schützen:

    "a Moses hat zwar dafür (s. obige Sexualdelikte) die Steinigung angeordnet, die Ich zwar darum nicht völlig aufhebe, weil sie eine harte Strafe für dergleichen schon ganz dem Teufel verfallene Verbrechen und Verbrecher ist, sondern Ich erteile euch nur den väterlichen Rat, solche Sünder von den Gemeinden zu entfernen, sie vorerst einer großen Not an einem Orte der Verbannung preiszugeben und erst, wenn sie nahe nackt an die Grenzen des Heimatlandes kommen, sie wieder anzunehmen, sie dann in eine Seelenheilanstalt zu bringen und sie diese nicht eher verlassen zu lassen, bis solche Menschen in die vollste Besserung übergegangen sind. Wenn sie, vielfach erprobt, ihr Bessersein vollkommen an den Tag legen längere Zeit hindurch, so können sie zur Gesellschaft wieder zurückkehren; lassen sich aber nur irgend noch die allergeringsten Spuren von sinnlichen Anfechtungen erkennen, so bleiben sie lieber unter Gewahrsam ihr Leben lang, was um vieles besser und heilsamer ist, als so die unverdorbenen Menschen einer Gemeinde durch sie verpestet würden..«" (a JL.Ev04.080,17)

Sowohl die durch Moses angeordnete Todesstrafe als auch diese Ratschläge Jesu, wie mit Sexualtätern zum Schutz der unverdorbenen Mitmenschen umzugehen ist, finden ihre tiefere Begründung in den vielen massiven Folgen, die Geilerei, Unzucht, Hurerei und Ehebruch nach sich ziehen.

Wann Kastration von Triebtätern angebracht ist

Wenn alle o.g. Maßnahmen gegen verstockte Triebtäter nicht helfen, ist deren Kastration zum Schutz der Mitmenschen berechtigt:

  • jl.ev03.069,06) Ist aber ein Mensch von geringerer Bildung und fruchten bei ihm weder Züchtigung noch Fasten, so kann er kastriert (entmannt) werden von einem kundigen Arzt, und es kann dadurch seine Seele gerettet werden. Es gibt ja welche, die sich selbst verstümmelt haben des Reiches Gottes wegen. Also kann es - aber nur in dem erwähnten Fall - solche geben, die eben darum von dem Gemeindegericht ausgehend verstümmelt werden; denn in diesem Falle ist es besser, verstümmelt ins Gottesreich zu kommen als unverstümmelt in die Hölle! Nun wirst du wohl wissen, wie alles das, was aus des Fleisches Lust hervorgeht, richterlich zu behandeln ist! Nur solches setze Ich noch bei, dass sich in der Zukunft nur danach, wie ihr's nun von Mir vernommen habt, für alle Zeiten in ähnlichen Gerichten (Fällen) zu richten.

  • Körperl. Züchtigung soll Kastrierte vom Geilen abhalten: a »So aber irgend Verschnittene (Kastrierte oder sonst zeugungsunfähige Männer) geilen möchten, da sollen sie mit Ruten gezüchtigt werden, indem sie wohl sehen sollen, daß da in ihnen keine Zeugungskraft mehr vorhanden ist.« (a JL.Him2.354,09)


Home |  Zurück zur Themaübersicht 'Sexuelle (Un)Freiheit'

© by Gerd Gutemann; Weiterverbreitungserlaubnis