Wann ein Mensch Sünden wie Jesus stellvertretend vergeben kann

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Es besteht ein riesiger Unterschied, ob Jesus oder ein Mensch Sünden vergibt, weil der Geist des Schöpfergottes der Geist Jesus Christi ist, während der Geist eines Menschen vom Geist Jesu Christi geschaffen wurde. Wenn Jesus Sündern ihre eigene Schuld oder die Schuld an anderen vergab, tat dies der sichtbar gewordene Gott selbst! Um ähnliche Vollmacht zur Sündenvergebung zu haben, müßte ein Mensch vergleichbare Eigenschaften wie Jesus Christus aufweisen:

1) Wenn der sündenlose Gott-Mensch Jesus Christus Sünden vergab, kann dies ein anderer Mensch noch lange nicht im gleichen Sinne tun.

2) Ein Mensch kann allenfalls dann Sünden vergeben, wenn er selbst wie Jesus Christus auch völlig sündenlos ist, d.h. sich im höchsten Grade der Demut und der Liebe befindet, in allem die göttl. Ordnung erfüllt und von Kindheit an alle Begierden verleugnet. Dann stünde ihm Gottes Kraft zur Verfügung, um die Feinde auszusöhnen und auszugleichen und aus ihren Herzen allen Zorn, allen Hochmut und allen Neid zu entfernen. Darin besteht die wahre Reinigung von solchen Fehlern. Da dies aber wohl kaum je der Fall sein dürfte, kann auch ein Priester keine Sünden vergeben, sondern nur die Kraft Gottes. (jl.erde.072,03-05)

3) Gott kann auf entsprechende Bitten hin helfen, wenn Gläubiger nicht mehr erreichbar oder gestorben sind, und man sie daher selbst nicht mehr um Schuldvergebung bitten kann. Dann kann nur Gottes Kraft die Sünden wirklich nachlassen. (jl.erde.072,06-07)

4) Als schwacher Stellvertreter kann in Jesu Namen in solchen Fällen jedoch auch ein sündiger Mensch - also auch ein Priester - ein Werk der Barmherzigkeit tun, wenn er die Sünden des Bittstellers, der einen Rat haben möchte, im Sinne eines Seelsorgers anhört. Er darf ihm dann stellvertretend versichern, daß ihm die Sünden nachgelassen werden, wenn er sich an Jesus Christus mit dem ernstlichen Vorsatze wendet, solche Sünden nicht mehr zu begehen und die begangenen nach Möglichkeit am Betroffenen durch eine aufrichtige Reue und möglichst auch durch eine Genugtuung für das erlittene Unrecht wiedergutzumachen. Dazu ist kein Priester nötig. (jl.erde.072,08 f.)


Originaltexte: Wann ein Mensch Sünden wie Jesus stellvertretend vergeben kann

zu 1) Manche Menschen behaupten, a »daß ein jeder Mensch nach dem christlichen Sinne das Recht habe, Sünden zu erlassen, indem Ich, als der Stifter dieser Lehre, auch Sünden nachgelassen habe - und nota bene solchen Menschen, die Mich zuvor doch sicher nie beleidigt hätten.« (a jl.erde.072,01)

zu 2) Jesus antwortete hierauf: a »Ich aber sage dazu und sage solchen Philosophen ungefähr das, was Ich zu jenen Juden gesagt habe, die die Ehebrecherin vor Mich gestellt haben: (a jl.erde.072,03)

"Wer aus euch ohne Sünde ist, der mag desgleichen wohl tun, und es soll seine Handlung in allen Himmeln genehmigt sein." (a jl.erde.072,03)

Ich konnte wohl als Mensch jedermann Sünden nachlassen, weil Ich völlig ohne Sünde war; wer aber nicht ohne Sünde ist und, wenn auch sonst keine, so doch die fleischliche Zeugungssünde in sich als erblich wohnend hat, der kann desgleichen nicht tun. (jl.erde.072,04)

Denn ohne Sünde sein heißt: sich im höchsten Grade der Demut und der Liebe befinden. Das Gesetz Gottes muß die eigene Natur eines solchen Menschen sein. Sein Fleisch muß von Kindheit an in allen seinen Begehrungen bis auf den tiefsten Grad verleugnet sein, auf daß Gottes Kraft vollends in demselben wohnen kann; dann könnte solch ein Mensch wohl auch zu diesem oder jenem sagen: "Deine Sünden sind dir vergeben!", und sie werden ihm vergeben sein; aber da vergibt nicht der Mensch die Sünden, sondern allein die göttliche Kraft, der es allein möglich ist, die Herzen derjenigen, die gegeneinander gesündigt haben und in Feindschaft geraten sind, auszusöhnen und auszugleichen, d.h. die Herzen mit ihrem göttlichen Feuer zu durchglühen und zu durchleuchten und dadurch zu ersticken allen Zorn, allen Hochmut und allen Neid. Daß aber solches nur Gottes und keines Menschen Kraft vermag, das versteht sich von selbst.« (jl.erde.072,05)

zu 3) Wenn ein Gläubiger nicht mehr erreichbar oder verstorben ist, zeigt Jesus eine Lösung durch Gebet auf: a »Ein Mensch kann zu Gott nur sagen: "Herr, vergib mir meine Sünde, die ich an vielen meiner Brüder begangen habe, welche Brüder ich nun nicht mehr um die Vergebung der an ihnen begangenen Sünden angehen kann; Deiner Kraft, o Herr, aber ist es für allezeit, wie für ewig, vorbehalten, dasjenige in aller Wirklichkeit zu bewerkstelligen, was ich wohl selbst bewerkstelligen möchte, so ich es nunmehr könnte!" (a jl.erde.072,06)

Sehet, auf diese Art kann also nur allein die Kraft Gottes Sünden nachlassen, welche sich Menschen gegenseitig nimmer vergeben können, entweder zufolge solcher örtlicher Entfernungen, vermöge welcher zwei Menschen, die sich einmal beleidigt haben, auf dieser Welt schwerlich mehr zusammenkommen können - außer auf dem Wege toter Briefe -, oder aber auch, so ein oder der andere Teil gestorben ist und somit der Leibestod eine undurchdringliche Wand zwischen zwei Menschen gezogen hat, die gegeneinander gesündigt haben. In solchen Fällen kann sonach im eigentlichsten Sinne nur Gott die Sünden vergeben.« (jl.erde.072,07)

zu 4) Jesus beschreibt, wie ein Priester oder Laie die Beichte im Sinne eines Seelsorgers ausüben darf: a »Es kann sich ein sogenannter schlechter Haushalter (Stellvertreter) an den Sündern solcher Art ein Verdienst in Meinem Namen sammeln. ... Er hat zwar kein Recht, die Schuld nachzulassen, weil er selbst ein großer Schuldner ist, - da er aber dadurch ein Werk der Barmherzigkeit ausübt, so reicht er durch diese Ausübung einen Trunk frischen, stärkenden Wassers, der ihm nicht unvergolten bleiben wird. (a jl.erde.072,08a)

Ich will gegen einen solchen Gebrauch eben nicht zuviel sagen, so ein Mensch seine Fehler und Gebrechen einem sogenannten Seelenfreunde unter vier Augen kundgibt, um von ihm einen Trost zu bekommen und eine mittelbare Versicherung, daß ihm die Sünden nachgelassen werden, wenn er sich an Mich wendet mit dem ernstlichen Vorsatze, solche Sünden nicht mehr zu begehen und die begangenen womöglich an seinem Bruder wieder gutzumachen durch eine aufrichtige Reue und womöglich durch eine liebfreundliche Genugtuung für die angetane Beleidigung. (jl.erde.072,08b)

Ein solcher Beichtvater wird Mir allezeit recht lieb, wert und köstlich sein. Freilich braucht es dazu gerade keines Geistlichen.« (jl.erde.072,09


Home |  Katholische Kirche |  Zurück zur Themaübersicht Sünde, Schuld, Sühne

© by Gerd Gutemann; Weiterverbreitungserlaubnis