Wann man anderen die Schuld belassen darf

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Man kann einem Schuldner die Schuld belassen, indem man ihm nicht vergibt. Dann vergibt aber auch Gott dem Gläubiger nicht.

1) Jesus stellte klar, daß jene Sünden, die man nicht erläßt, weil jemand sichtlich unverbesserlich ist, auch im Himmel nicht erlassen werden. (jl.ev08.043,12)

2) Sünden sollen erst dann nicht erlassen werden, wenn man zuvor schon sehr oft vergeben hat. (jl.ev08.043,13)

3) Man kann nur jemandem eine Schuld vergeben oder nicht erlassen, der zu einem selbst in einem Schuldverhältnis steht. Ein Priester kann niemandem eine Schuld erlassen oder vorenthalten, die nichts mit ihm als Priester, sondern mit anderen Menschen zu tun hat. (jl.ev08.043,14 f.)


Originaltexte: Wann man anderen die Schuld belassen darf

zu 1) Jene Schulden, die man nicht erläßt, weil jemand sichtlich unverbesserlich ist, sind auch im Himmel nicht erlassen. a »Ich habe es euch ... gesagt, daß ihr denen, die an euch gesündigt haben, die Sünden vergeben könnet, und denen ihr sie vergeben werdet hier auf Erden, denen sollen und werden sie auch im Himmel vergeben sein; solltet ihr aber wegen sichtlicher Unverbesserung (Unverbesserlichkeit) guten Grund haben, ihnen die Sünden, die sie gegen euch begangen haben, vorzuenthalten, so werden sie ihnen auch im Himmel vorenthalten sein.« (a jl.ev08.043,12)

zu 2) Sünden sollen aber erst dann nicht mehr erlassen werden, wenn man zuvor schon sehr oft vergeben hat. a »Wir haben aber schon damals ausgemacht, daß ihr erst dann das Recht haben sollet, den Sündern ihre Sünden gegen euch vorzuenthalten, so ihr ihnen zuvor schon siebenmal siebenundsiebzig Male vergeben habt.« (a jl.ev08.043,13)

zu 3) Jesus erläutert, warum nur direkt Beteiligte sich eine Schuld vergeben oder sie vorbehalten können: a »So aber ihr als Meine nächsten Jünger erst auf die besagte Weise das Recht von Mir aus habt, nur den Sündern gegen euch die Sünden vorzuenthalten oder auch zu vergeben, so ist es ja klar, daß kein Priester je das Recht von Gott aus haben konnte, auch fremde Sünden zu vergeben oder vorzuenthalten. (a jl.ev08.043,14)

Wer zum Beispiel sich an Kaiphas versündigt hat, dem kann Kaiphas die Sünden auch vergeben oder nach Gestalt der Sache auch vorenthalten; wer sich aber gegen Herodes versündigt hat, der hat mit Kaiphas, und er mit ihm, nichts zu tun, sondern nur allein mit Herodes.« (jl.ev08.043,15)


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