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Spiritismus, Spiritualismus

Echte und falsche Propheten

Frage des Entgeltes und beruflicher medial-spiritistischer Betätigung


Inhaltsübersicht:


Wer die eigentliche geistige Leistung beim Spiritismus erbringt

An der Frage der Entlohnung medialer Leistungen lassen sich die Geister meist recht rasch unterscheiden.

Jede mediale Tätigkeit stellt eine Nutzung geistiger Gaben dar. Ohne jenseitige geistige Hilfe kommt sie nicht zustande bzw. ist sie nichts wert. Die eigentliche Leistung wird von Geistwesen aus dem Jenseits erbracht, ist also letztlich deren Leistung.

Ein menschl. Medium ist im Grunde genommen nur ein Werkzeug jenseitiger Wesen und Kräfte. Als solches kann es sich keinen eigentlichen Verdienst zuschreiben und dafür teuer kassieren. Daher ermahnte Jesus seine Jünger: 'Umsonst habt ihr es (solche Geistesgaben) empfangen, umsonst gebt es weiter!' (Mt.10,08) "

Was ist an Entgelt für geistige Leistungen berechtigt?

Aus jenseitigen Quellen heißt es: "

Hauptberuf-Ausübung durch Geistesgaben?

Aus jenseitiger, spiritistischer Quelle hierzu:

  • a Erwerbsmäßige mediale Betätigung ist verboten; b sie würde negative Geister anziehen; gute Geister ziehen sich zurück; Erfolg wird zum Mißerfolg. (a KN.MS01.032,10; KN.MS04.003,02; b KN.MS01.023,09b; KN.MS01.025,08)

  • Mediale Tätigkeit sollt man nie als Beruf wählen! Nur gehobene Gemütsverfassung und bessere Gesundheit sollen Lohn dafür sein. (KN.MS01.032,09)


Anhang: Originalzitate

Literaturquellen. Verwendete Abkürzungen:

  • KN.MS. = Karl Nowotny: 'Mediales Schriften', 6 Bände

  • JG.VGG. = Johannes Greber: 'Verkehr mit der Geisterwelt Gottes'

  • jl.FBot. = Jakob Lorber: aus 'Frohe Botschaft' (Nr. 25 der Neu-Salems-Schriften)


(KN.MS04.019,04) "Stets wird es zu Mißerfolg und Irrtum oder wenigstens zu einem Mißlingen des Gewünschten führen, wenn materielle Lebensauffassung den Blick nach oben trübt und reine, selbstlose Gedanken verhindert." (KN.MS01.029,03) "Ebenso darf es nicht zu finanziellem Vorteil ausgenutzt, also gegen Bezahlung ausgeübt werden. Eine solche Betätigung verleitet dazu, unter allen Umständen eine Verbindung vorzugeben, auch dann, wenn keine zustande gekommen ist, um einem anderen eine Freude zu bereiten oder seinen Sold nicht zu verlieren. Solche Betätigung verleitet dazu, mediale Mitteilungen zu verfälschen und damit ist jede gute Verbindung eo ipso ausgeschlossen."


(KN.MS04.003,02) "Ein Medium darf nicht um des Verdienstes willen, also zur Erhaltung der Existenz, tätig sein, und noch viel weniger in einer Weise, die nur dem materiellen Nutzen dient."


(KN.MS01.025,08) "Wenn... das Medium... aus der Verbindung materiellen Nutzen ziehen will... muß ein hochentwickelter Geist... die Verbindung abbrechen, weil der Zweck verfehlt ist und die ihm gestellte Aufgabe nicht erfüllt werden kann. Ein solches Medium wird dann meist unter Einfluß niedriger Geistwesen geraten und in der Vermittlung von Mitteilungen vielerlei Irrtümern verfallen."


(KN.MS01.023,09b) "Sobald aber geistige Hilfe zu materiellen Erfolgen angerufen wird, die über das lebensnotwendige und erlaubte Maß hinausgehen sollen, wird auch die rechte geistige Hilfe ausbleiben oder den großen vermeintliehen Erfolg bald ins Gegenteil umkehren."


(KN.MS01.032,10) "Geschäftsmäßige (erwerbsmäßige mediale) Betätigung ist verboten. Kein Mensch erhält solche Fähigkeiten, damit er sich dadurch eine bessere Grundlage für sein materielles Leben schaffen kann. Die Unkenntnis dieser Tatsache ist meist die Ursache, daß ursprünglich einwandfrei gute Medien verdorben werden durch Störungen, die durch Beschwörung minderwertiger Geister entstehen."


(KN.MS04.003,02) "Ein Medium darf nicht um des Verdienstes willen, also zur Erhaltung der Existenz, tätig sein, und noch viel weniger in einer Weise, die nur dem materiellen Nutzen dient."


(KN.MS01.025,08) "Wenn... das Medium... aus der Verbindung materiellen Nutzen ziehen will... muß ein hochentwickelter Geist... die Verbindung abbrechen, weil der Zweck verfehlt ist und die ihm gestellte Aufgabe nicht erfüllt werden kann. Ein solches Medium wird dann meist unter Einfluß niedriger Geistwesen geraten und in der Vermittlung von Mitteilungen vielerlei Irrtümern verfallen."


(KN.MS01.035,01b) "Die Betätigung allein ist nicht abzulehnen, wie schon aus meinen bisherigen Ausführungen hervorgeht, aber die Unterscheidung zwischen Berufung und Dilettantismus muß getroffen werden. Keiner ist dazu berufen, der es gewerbsmäßig ausübt, gleichgültig, ob er eine bestimmte Entlöhnung dafür fordert oder sich nur etwas schenken läßt. Letzteres ist ebenso gewerbsmäßig, wenn das Medium schon darauf wartet und damit rechnet oder gar davon seinen Lebensunterhalt bestreiten muß. Es gibt also kein gutes Medium, das unter solchen Auspizien arbeitet. Wenn diese Tatsachen einmal einwandfrei erkannt werden, dann wird man es leichter haben, diesen Gefahren der Menschheit zu begegnen."


(KN.MS01.032,09) "Mediale Betätigung liegt... gewissermaßen außerhalb der materiellen Lebensform und darf deshalb niemals zum Beruf gewählt werden. Materieller Erfolg aus solchen Leistungen besteht nur in gehobener Gemütsverfassung und besserer Gesundheit, die ohnedies den materiellen Erfolg ohne weiteres nach sich ziehen."


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