Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 3, Seite 044


19] Dies ist nun alles, was ich euch sagen kann und sagen darf aus meiner natürlichen Sphäre. Und um das Weitere, Tiefere und geheimnisvolle Wesen sollt und habt ihr euch nicht zu kümmern; denn diese Geheimnisse liegen in der Tiefe der göttlichen Erbarmung und gehen euch wenig oder gar nichts an, - sondern dies habt ihr alles von der Gnade des Herrn zu erwarten, insoweit es euch not tut zur Veredlung und Unsterblichmachung eures frei gemachten Wesens, Amen. (Die Rede endete 15 Minuten nach elf Uhr Vormittag.)


Kapitelinhalt Eine Parabel (9. August 1840. Fortsetzung.)

01] Schließlich gebe Ich euch noch ein kleines Notabene (1) bezüglich einer Untat, die hier vor 30 Jahren verübt wurde. (2) Doch sollt ihr davon keinen weiteren Gebrauch machen. (3) Ein Besitzer dieser Realität hatte ein rechtmäßig nach eurem Rechtssystem ihm angetrautes Weib, (4) mit welchem Weibe er einer ihm wohlgefälligeren Hure wegen in dreijähriger Zwietracht lebte. (5) Er hatte ein Haus in der Stadt und war ein Bürger daselbst; (6) ließ aber seiner Unzucht halber sein Weib mit einem Kinde allhier wohnen. (7) Und da er durch seine liederliche Lebensweise sein Vermögen vergeudet hatte, da wollte er das Vermögen der Frau oder des Weibes angreifen, (8) da ihn die reizende Hure nicht mehr erhören wollte in seinem durch sie verarmten Zustande.

02] (9) Daher kam er nun eines Tages heraus und quälte sein Weib unablässig, daß sie ihm ihr Vermögen einräume. (10) Da dieses sie aber nicht tun wollte, auch unter gar keiner von ihm erheuchelten Bedingung, (11) so glaubte er, endlich solches durch eine Mißhandlung aus ihr herauszupressen.

03] (12) Es war gerade fast um die jetzige Zeit des Jahres und um die neunte Stunde abends, als er sie zu mißhandeln anfing; (13) jedoch sie wehrte sich eben auch so gut, als sie nur immer konnte. (14) Da dieses alles nichts half, so nahm er einen Strick, warf selben seinem Weibe um den Hals und würgte sie, (15) in der Meinung, sie werde von der Todesangst genötigt, ihm ihr Vermögen vermachen.



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