Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 2


Heiligkeit der Ehe (10.06.1847)

00] (Mt.19,08-12) Sagt Er zu ihnen: Moses hat euch euer Herzenshärtigkeit wegen gestattet, euere Weiber zu entlassen; von Anfang aber ist es nicht so gewesen. Ich sage euch aber: Wer seine Frau entläßt, es sei denn wegen Unzucht, und eine andere heiratet, bricht die Ehe. - Sagen zu Ihm die Jünger: Wenn das Recht zwischen Mann und Frau so ist, dann ist es nicht gut zu heiraten. - Er aber sagte zu ihnen: Nicht alle fassen dieses Wort, sondern die, welchen es gegeben ist. Denn es gibt Verschnittene, die so geboren sind vom Mutterleibe her, und es gibt Verschnittene, die von den Menschen verschnitten wurden, und gibt Verschnittene, die sich selbst verschnitten haben um des Reichs der Himmel willen. Wer es zu fassen vermag, fasse es.

01] In dieser Stelle des Evangeliums wird hauptsächlich der Ehebruch angezogen und was alles als ein Ehebruch angesehen werden kann, wenn die Gesetze der Ehe vorher entschieden und hinreichend bekanntgegeben sind; denn ohne eine solche Entscheidung und Bekanntmachung der Ehegesetze hört natürlich auch der Ehebruch auf, als eine bare Sünde zu gelten.

02] Wer für die Ehe völlig untauglich ist aus einem oder dem andern Grunde, der da im Matthäus Kap.19 Vers 12, angeführt ist, der kann auch keinen Ehebruch begehen, indem er völlig zeugungsunfähig ist. Wer immer aber zeugungsfähig ist, ob ledigen Standes oder ob verehelicht, kann ein Ehebrecher werden, so er ein Weib beschläft, das da verehelicht ist, ob sie mit dem Manne lebt oder vom selben durch einen Scheidebrief getrennt ist.

03] Dasselbe ist auch von einer ledigen oder verehelichten Weibsperson der Fall, wenn sie mit einem verehelichten Manne eine Sache hat, der schon ein Weib hat - außer das Weib wäre entschieden unfruchtbar. In diesem Falle kann der Mann auch eine oder mehrere Mägde mit der Einwilligung des rechtmäßigen Weibes beschlafen, um sich aus ihnen Kinder zu zeugen. Aber ohne Einwilligung des rechtmäßigen Weibes begeht er ebenfalls Ehebruch, so wie jede Dirne, sie sich wider den Willen des rechtmäßigen Weibes dem Manne hingibt.

04] Das Weib aber bricht allezeit die Ehe, so sie mit einem andern eine Sache macht - es müßte nur sein, daß der Mann erweislichermaßen die im Evangelium angezeigten Gebrechen hätte und das Weib hätte vor der Ehe nichts davon gewußt, oder der Mann hätte sich, als er schon verehelicht war, ohne Wissen des Weibes selbst verschnitten oder verschneiden lassen. Wenn aber das jemand an dem Manne gewaltsam verübt hatte aus was immer für argem Grunde, so wird das Weib zur Ehebrecherin, so sie sich ohne Wissen, Willen und Verlangen des unglücklich gemachten Mannes hätte von jemanden beschlafen lassen. Wenn aber der Mann solches will und verlangt, so begeht das Weib auch keinen Ehebruch, so sie sich von einem Ledigen oder einem reinen Witwer beschlafen läßt; ließe sie sich aber von einem Verehelichten beschlafen, dann würde sie auch die Ehe brechen mit dem, von dem sie sich beschlafen ließe.



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