Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 2


02] Selbstsucht, Selbstliebe, eigenmächtiger Dünkel von Eigengröße und Eigenfülle an Weisheit - also echter Stoizismus in der allertrockensten Bedeutung des Wortes und Sinnes, sind eine wahre Blausäure für den Geist. Welcher Geist damit vergiftet ist, der wird wohl schwerlich je unterscheiden können, was für ein Unterschied da ist zwischen den Pflichten eines rechten Menschen gegen Gott und gegen den Kaiser!

03] Darum sei das hier Gesagte auch nur an jene gerichtet, die da suchen, aber dennoch das Rechte nicht finden können, weil sie noch so manches weltliche Irrlicht in ihrem Herzen daran hindert.

04] Um aber solche Irrfunken im Herzen auszulöschen, so sei hier der Pflichtenunterschied in aller Kürze gezeigt, der da zwischen Gott und Kaiser obwaltet, und was der Mensch dem Einen und was dem Andern zu geben schuldig ist. Und so hört denn und merkt wohl auf, was der Herr darüber spricht!

05] Der Mensch besteht aus Geist, Seele und zeitweilig aus einem materiellen Leibe. - Die Seele ist der eigentliche Mensch zwischen Geist und Leib und muß mit ihrem Verstande und ihrer Vernunft sorgen gleich wie für den ewigen Geist, also auch für den zeitweiligen Leib.

06] Was aber braucht der Geist, und was der Leib? - Das ist nun jedem von euch sicher mehr als über die Maßen bekanntgegeben worden, und es wäre gleich einem leeren Strohdreschen, wenn hier all das viele darüber Gegebene sollte förmlich aller Länge und Breite nach wiedergekäuet werden. Daher nur das Nötigste in aller Kürze!

07] Gebet also dem Geiste, was rein des Geistes ist, und dem Leibe, was des Leibes ist - aber also nach der Ordnung, daß darob dem Geiste kein Nachteil werde! - Also dem Geiste das Seinige und dem Leibe das Seinige!

08] Wer sieht hier nicht auf den ersten Blick, daß alles, was vom Geiste kommt, als das Wort Gottes, der Glaube, die Liebe und das feste Vertrauen auf Mich, den Herrn, rein Geistiges ist und dem Geiste angehört.

09] Aber irdische Speise und Trank, Kleidung, Wohnung und Künste und Gewerbe, insoweit sie zum Ernährungserwerb brauchlich, sind Angehör des Leibes und daher auch dem Leibe zu verabreichen auf die Art, wie er dieselben anzunehmen fähig ist im gerechten Maße und Ziele - die Speise und der Trank in seiner Art, die Kleidung in ihrer zweckdienlichen Art, die Wohnung des gleichen und die nötige Fertigkeit und Geschicklichkeit zur natürlichen Ausübung von Künsten und Gewerben eben auch in rechter Art.



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