Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 1


06] Daher ist auch dieses das beste Grundgesetz zur Bildung irgendeiner zweckdienlichen Gesellschaft, daß da vor allem ein einsichtsvoller und wohlerfahrener Mann an die Spitze gewählt wird, dieser dann aber alsogleich das Recht hat, wie oben angezeigt, sich Helfer an die Seite zu wählen.

07] Wenn nun dieses bei der Bildung einer Gesellschaft beachtet und gehandhabt wird, dann wird die Gesellschaft einem Menschen gleichen, in welchem ebenfalls das empfindende, fühlende und den ganzen Lebensprozeß ordnende Herz sich lebendig in der Mitte des ganzen Organismus befindet und zunächst den ihn umgebenden Körper mit den nötigen Sinnen versieht und dieselben unterhält als gewissermaßen seine »Räte«, durch welche Beschaffenheit dann der ganze Organismus des Menschen und durch denselben der Mensch selbst gar wohl erhalten wird.

08] Wie würde aber der Mensch als solcher fortbestehen, wenn in seinem Organismus fortwährend neue Anordnungen getroffen würden!? Würde da nicht jede Hand, jeder Finger wollen Ohren, Augen, Mund und Nasen haben!? Und wenn das, sofort nachgebend und alles gewährend, ginge - wie würde in kurzer Zeit der Körper des Menschen aussehen, da man nichts als lauter Herzen, Augen, Ohren, Nasen und Munde an ihm entdecken würde!

09] Seht, wie es sich mit dem Menschen in dieser Hinsicht verhält, dessen Glieder alle eine wohlgeordnete Gesellschaft untereinander ausmachen, dasselbe soll auch von jeder schon gebildeten oder noch zu bildenden Gesellschaft genau beachtet werden!

10] Jedoch was die rein weltlichen Gesellschaften betrifft, deren Entstehen oder Bestehen keine andern als nur unterhaltende Zwecke hat, so finde Ich für derlei Gesellschaften kein anderes Gesetz als das einzige, daß sie weder entstehen noch bestehen sollen. Wo sie aber bestehen, da sollen sie kein Ärgernis geben und wenigstens einer solchen Zucht entsprechen, daß ihr Beispiel nicht allzusehr die Menschen anlocke und von Meiner Ordnung abziehe.



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